HAUPA Multi Check 2 103811 - Bedienungsanleitung - Seite 7

HAUPA Multi Check 2 103811
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Die WEEE (2002/96/EC) regelt die Rücknahme und das Re-
cycling von Elektroaltgeräten. Hersteller von Elektrogeräten
sind ab dem 13.8.2005 dazu verpflichtet, Elektrogeräte die
nach diesem Datum verkauft werden, kostenfrei zurückzu-
nehmen und zu recyceln. Elektrogeräte dürfen dann nicht
mehr in die „normalen“ Abfallströme eingebracht werden.
Elektrogeräte sind separat zu recyceln und zu entsorgen. Alle
Geräte, die unter diese Richtlinie fallen, sind mit diesem Logo
gekennzeichnet.

Entsorgung von gebrauchten Batterien

Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (

Batteriegesetz

) zur

Rückgabe aller gebrauchten Batterien und Akkus verpflichtet;

eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!


Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden
Symbolen gekennzeichnet, die auf das Verbot der Entsorgung
über den Hausmüll hinweisen.
Die Bezeichnungen für das ausschlaggebende Schwermetall
sind:

Cd

= Cadmium,

Hg

= Quecksilber,

Pb

= Blei.



Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich
bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde oder überall dort ab-
geben, wo Batterien/Akkus verkauft werden!

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